Wie ist das Handelsregister aufgebaut?
Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen eingeteilt:
In der Abteilung A (HRA) werden eingetragen:
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der Einzelkaufmann (abgekürzt e.K., e.Kfm, bei Kauffrauen e.Kfr. o.ä.) und Betriebe der öffentlichen Hand, soweit sie gewerblich tätig sind
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die offene Handelsgesellschaft (OHG)
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die Kommanditgesellschaft (KG); hierzu zählt auch die GmbH & Co KG
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die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
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juristische Personen nach § 33 HGB
In der Abteilung B (HRB) werden eingetragen:
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die Aktiengesellschaft (AG)
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die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
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die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
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der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
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die Europäische Aktiengesellschaft (SE)
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